Vogelsanger Str. 105 - 50823 Köln +49 221 92 54 85 0 mail@zinnikus-steuerberatung.de Mo-Fr 08:00-17:00 Uhr

Joomla Template

Duldung und Ankündigung von Baumaßnahmen am Mietobjekt

Wer Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, hat gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern zu dulden:
  • die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums, die ihm rechtzeitig angekündigt wurde;
  • Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen, die spätestens 3 Monate vor dem Beginn in Textform angekündigt wurden.

Der Begriff „rechtzeitig“ ist jedoch nicht eindeutig definiert, sondern richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme und der Dringlichkeit.

 

Anmerkung: Diese Tatsache sollte schon bei der Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung berücksichtigt werden.

 


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Zurück

Haben Sie Fragen zu einem Beitrag? Kontaktieren Sie uns einfach unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder +49 221 92 54 85 0!

 

 





Wir benutzen Cookies
Wir nutzen auf unserer Website ausschließlich technisch notwendige Cookies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Technisch notwendige Cookies, die allein für die Funktionen und den Betrieb einer Webseite erforderlich sind, bedürfen keiner Einwilligung des Nutzers.