Wenn der GmbH-Geschäftsführer seine Vertretungsmacht missbraucht
Ein GmbH-Geschäftsführer darf keine Verträge abschließen, die die GmbH gegenüber einer anderen, von ihm kontrollierten Gesellschaft benachteiligen. Das gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.