Vereinfachter Zuwendungsnachweis: Anhebung der Grenze
Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis wird angehoben.
Das ändert sich ab 1.1.2021
Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Betrag, bis zu dem ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich ist, wird von 200 EUR auf 300 EUR angehoben.