Ob Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, Kapitalanleger, Immobilienbesitzer oder Privatier – wir erstellen für Sie Ihre Einkommensteuererklärung, beraten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten und kümmern uns um Ihre steuerlichen Pflichten.
Arbeitnehmer
Doppelte Haushaltsführung Vorweggenomme Werbungskosten Gestaltung bei Abfindungen Grenzgänger Zusammen vs. Einzelveranlagung
Zinserträge Gewinnausschüttungen (Dividenden) Veräußerungsgewinne Partiarische Darlehen Einnahmen als stiller Gesellschafter Anrechnung von ausländischen Steuern
Vermietung & Verpachtung
Vermietung von Grundstücken Grundstücksgemeinschaften Anschaffungsnahe Herstellungskosten Teilentgeltliche Vermietung Ermittlung der Anschaffungskosten & Abschreibung Ferienwohnungen mit Privatnutzung
Steuerliche Beratung
Steuerplanung & Steuergestaltung Prüfung von Steuerbescheiden Unterstützung im Rechtsbehelfsverfahren Steueroptimierung bei Abfindungen Korrespondenz mit Finanzamt
Schenkung- und Erbschaftsteuererklärung
Vorweggenommene Erbfolge Steueroptimale Gestaltung Ausnutzung schenkungsteuerlicher Freibeträge Steuerliche Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen
Nach der Abgabe Ihrer Steuererklärung ist unsere Arbeit nicht beendet. Denn häufig ergehen fehlerhafte Steuerbescheide. Durch die uns erteilte Bekanntgabevollmacht erhalten wir nach der Veranlagung Ihren Steuerbescheid. Wir prüfen diesen umfassend und erheben gegebenenfalls Einspruch für Sie.
Übrigens: Die Aufwendungen für den Steuerberater können in Ihrer Einkommensteuererklärung als Kosten berücksichtigt werden und mindern so aktiv Ihre Steuerlast. Darüber hinaus verlängert sich die Frist zur Abgabe Ihrer Einkommensteuerklärung durch die Beauftragung eines Steuerberaters automatisch bis zum 28. Februar des Folgejahres.
Wir bieten Einzelunternehmern, Freiberuflern, Personen- oder Kapitalgesellschaften ein Gesamtpaket an steuerlichen Leistungen und halten Ihnen bei den steuerlichen Pflichten den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können – unabhängig von Branche und Rechtsform.
Steuererklärungen
Körperschaftsteuererklärung Gewerbesteuererklärung Umsatzsteuererklärung Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
Finanzbuchführung
Umsatzsteuervoranmeldung und sonstige Meldungen Anlagenbuchhaltung Betriebswirtschaftlichen Auswertung Controlling Report
Jahresabschluss & Gewinnermittlung
Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Lagebericht Einnahmenüberschussrechnung/p>
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Durchführung der laufenden Personalabrechnung Meldungen an Sozialversicherungsträger, Finanzamt und Berufsgenossenschaft Erstellung von Arbeitnehmerbescheinigungen
Wir kümmern uns um Ihre Finanzbuchhaltung, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.
Die Zukunft der Buchhaltung ist digital! „Unternehmen online“ ermöglicht es, Daten zwischen Kanzlei und Mandanten auf einfachstem Weg elektronisch auszutauschen.
Die Digitalisierung ist in vollem Gange. Prozesse verändern sich und werden zunehmend komplexer. Das Smartphone, der Laptop oder das Tablet sind in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken.
Mit „Unternehmen online“ von DATEV steht Ihnen ein neues, zukunftsfähiges Instrument für moderne Buchführung zur Verfügung. Gehen Sie online und profitieren Sie von höherer Unternehmenstransparenz und effizientem Belegmanagement rund um die Uhr. Unternehmen online erleichtert zudem die Zusammenarbeit mit uns. So müssen keine Pendelordner mehr zu uns gebracht werden, da wir ebenfalls vollen Einblick in Ihre Belege und die Kontoumsätze haben
Die Internetanwendung bietet passwortgeschütztes Buchführungs-, Daten- und Belegmanagement sowie Unternehmenstransparenz rund um die Uhr.
Der Datenaustausch zwischen Ihrem Unternehmen und unserer Kanzlei wird über das Internet durchgeführt.
Unser Kanzleiteam führt die Belegbuchung in einem von Ihnen gewünschten Buchungsrhythmus durch. Wir buchen für Sie beispielsweise einmal wöchentlich, alle zwei Wochen oder einmal im Monat.
Einen entscheidenden Vorteil bieten die umfangreichen Auswertungen. Sie profitieren von weit über den Standard hinausreichenden Auswertungen Ihrer Unternehmenszahlen und können vorausschauend planen und Maßnahmen einleiten.
Sie sind noch nicht auf den digitalen Zug aufgesprungen? Kein Problem, selbstverständlich richten wir uns nach unseren Mandanten. Wir lassen die Buchführungszuarbeiten so wie Sie es gewohnt sind, unterstützen aber auch auf den Weg in die digitale Welt.
Wollen Sie Ihr eigener Chef sein und Ihr eigenes Unternehmen führen? Dazu gehört nicht nur eine gute Geschäftsidee und eine starke Persönlichkeit, sondern auch ganz viele betriebliche, organisatorische und steuerliche Aufgaben, die es zu meistern gilt.
Ab wann sollte man einen Steuerberater bei der Existenzgründung zurate ziehen? Ganz klar: schon von Anfang an. Schon vor der Gründung kann ein Steuerberater durch eine Erstberatung mit dem Existenzgründer das Konzept der Geschäftsidee durchsprechen und dabei prüfen, ob die notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind, um die Geschäftsidee zu realisieren. An dieser Stelle ist vor allem auch die steuerrechtliche Beratung von Bedeutung. Deswegen ist besonders in der Startphase eine professionelle steuerliche und rechtliche Unterstützung ratsam.
Gründungsberatung
Businessplanerstellung
Rechtsformberatung und steuerliche Gestaltungsfragen
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Hilfestellung bei Dokumentationspflichten gegenüber dem Arbeitsamt
Verschenken Sie keine Steuern! Der Erbfall tritt meist überraschend ein, sollte aber steuerrechtlich im Voraus gut strukturiert sein. Die Schenkung ist ohnehin meist steuerrechtlicher Natur, um Vermögen zu Lebzeiten im 10-Jahresrythmus von den Eltern auf Kinder und Enkelkinder zu übertragen.
Vorweggenommene Erbfolge
Steueroptimale Gestaltung
Ausnutzung schenkungsteuerlicher Freibeträge
Steuerliche Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen
Testamentsvollstreckung
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