Die GmbH
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GmbH-Geschäftsführer – Beurteilung der Sozialversicherungspflicht
Grundsätzlich unterliegen Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine abhängige Beschäftigung liegt vor, wenn persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber besteht, etwa durch Weisungsgebundenheit und Eingliederung in dessen Betriebsabläufe. Diese Merkmale grenzen die abhängige Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit ab, die durch unternehmerisches Risiko und Entscheidungsfreiheit geprägt ist.
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Ex-Geschäftsführer genießt wieder Kündigungsschutz
Nach dem Kündigungsschutzgesetz sind leitende Angestellte vom Kündigungsschutz ausgenommen. Ein ehemaliger Geschäftsführer kann sich jedoch nach seiner Abberufung wieder auf den allgemeinen Kündigungsschutz berufen. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Dieser Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Ein Ex-Geschäftsführer war seit April 2021 als „Vice President für A“ bei einer Gesellschaft angestellt. Auf Grundlage eines einheitlichen Arbeitsvertrags war er zugleich zum Geschäftsführer bestellt worden. Im November 2022 kündigte die Gesellschaft seine Abberufung an, die Anfang Dezember durch die Benennung eines Nachfolgers und die Austragung im Handelsregister vollzogen wurde. Der Ex-Geschäftsführer wurde anschließend als „Special Project Manager“ geführt, nahm aber faktisch keine Tätigkeit mehr wahr. Kurz nach der Abberufung wurde ihm die Kündigung ausgesprochen.
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Plan der Bundesregierung: Erst Sonderabschreibungen für Unternehmen ab 1.7.2025 – dann KSt-Senkung
Die neue Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, über den nach deren Willen schnellstmöglich in Bundestag und Bundesrat entschieden werden soll. Gegenstand des beabsichtigten „Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ sind u. a. die Investitionsförderung für Unternehmen bereits ab dem 1.7.2025 befristet bis zum 31.12.2027. Sodann soll die Körperschaftsteuer (KSt) von 15 % auf 10 % sinken, und zwar ab dem 1.1.2028 jährlich um 1 % befristet bis zum 31.12.2032. Die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen soll von derzeit etwa 30 % bis zum Jahr 2032 auf knapp 25 % sinken. Thesaurierte Gewinne, also solche, die im Unternehmen verbleiben, sollen mit einem reduzierten Steuersatz gezielt Reinvestitionen ermöglichen und Planungssicherheit für die Unternehmen gewährleisten.
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Erinnerung: Übergangsfrist für elektronische Kassenmeldesysteme & Co. endet am 31.7.2025
In der Septemberausgabe 2024 wurde an dieser Stelle bereits über die Aufnahme der Meldepflicht für elektronische Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ab dem 1.1.2025 berichtet. Eine entsprechende Meldemöglichkeit hat die Finanzverwaltung geschaffen, welche ausschließlich elektronisch per ELSTER über die ERiC-Schnittstelle erfolgen kann. Die Meldung und Übermittlung erfolgt für jede Betriebsstätte getrennt innerhalb eines Monats nach Anschaffung, Leasingbeginn bzw. -ende oder Außerbetriebnahme.
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Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Geschäftsfahrzeugs
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch zwei Urteile entschieden, dass die pauschale Besteuerung der Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nach der 1-%-Regel rechtmäßig ist, wenn keine ausreichenden Tatsachen vorliegen, die den Anscheinsbeweis einer Privatnutzung entkräften.
In einem Fall ging es um einen im Betriebsvermögen geführten sog. Pickup, der auch privat genutzt werden kann. Der Kläger hatte kein Fahrtenbuch geführt, hatte aber geltend gemacht, das Fahrzeug sei nicht privat genutzt worden. Das Finanzgericht (FG) hatte diesen Einwand akzeptiert. Der BFH hob das Urteil des FG auf, weil der Pickup zum privaten Gebrauch geeignet sei und der Familie des Unternehmers auch außerhalb der Arbeitszeiten zur Verfügung gestanden habe.
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Änderung der Gewinnermittlungsart
Steuerpflichtige, die freiwillig Bücher führen und Abschlüsse erstellen, sind damit wirksam zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich übergegangen. Nach einer Außenprüfung ist eine Rückkehr zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht möglich.
Im konkreten Fall hatte ein Kläger ab 2012 freiwillig Bücher geführt und für das Jahr 2016 einen Jahresabschluss erstellt, den er dem Finanzamt (FA) einreichte. Später, nach einer Außenprüfung und einer daraufhin erhöhten Gewinnfeststellung, wollte er rückwirkend zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung wechseln, um das Ergebnis zu „glätten“. Dies lehnte das FA ab.
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Beweislast für Differenzbesteuerung bei Gebrauchtwagenkauf
Ein Gebrauchtwagenhändler wandte im Jahr 2014 ausschließlich die Differenzbesteuerung an, wobei in 29 Fällen der Verkäufername nicht mit dem Halter übereinstimmte und in 22 weiteren Fällen die Fahrgestellnummern unvollständig oder falsch waren. Das Finanzamt nahm daraufhin Zuschätzungen vor, unterstellte Mehrumsätze und nahm die Regelbesteuerung vor.
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Maßnahmen zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Rahmen der Billigkeit
Mit Schreiben vom 24.2.2025 teilt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit, dass Änderungen zu möglichen Steuerermäßigungen bei Einkünften aus Gewerbebetrieb aus Billigkeitsgründen im Erhebungsverfahren erfolgen können, die von der bisherigen Praxis abweichen.
In der Vergangenheit wurde bei einem Erlass der Gewerbesteuer aus Billigkeitsgründen die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer entsprechend erhöht, um die daraus resultierende steuerliche Auswirkung auszugleichen.
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Keine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, wenn diese nicht ausschließlich dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Personengesellschaft keine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge erhält, wenn sie zwar von ihr produzierte landwirtschaftliche Produkte transportiert, allerdings zu einer von ihr gewerblich betriebenen Biogasanlage zur Stromerzeugung.
Dabei kommt es nicht auf die einkommensteuerliche Betrachtung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Einkünfte oder gar die Feststellung gewerblicher Abfärbung an.
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BFH ändert Rechtsprechung zur Ermittlung der Fahrzeuggesamtkosten bei Leasing für berufliche Fahrtkosten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein angestellter Außendienstmitarbeiter für überwiegend berufliche Zwecke einen PKW geleast hatte. Für das Fahrzeug fielen neben regelmäßig periodisch wiederkehrenden Ausgaben wie Treibstoff, Versicherung, Steuern, Beitrag zum Automobilclub, Reifenwechsel und Leasingraten zu Beginn der Leasingzeit auch weitere einmalige Kosten an:
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2025
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 21.1.2025 die für das Kalenderjahr 2025 geltenden Pauschalbeträge bei Sachentnahmen (unentgeltliche Wertabgaben) für Nahrungsmittel und Getränke mitgeteilt. Diese wurden leicht erhöht. Es handelt es sich um Jahresbeträge. Bei monatlicher Buchung sind die Beträge zu zwölfteln.
Der Gesetzgeber nimmt an, dass Personen, die Nahrungsmittel und Getränke gewerblich verkaufen, diese auch privat konsumieren. Bei privatem Verzehr oder Verbrauch müssen normalerweise Einzelaufzeichnungen über die entnommenen Werte buchhalterisch erfasst werden. Dieser Aufwand lohnt sich in der Regel nur bei geringem Eigenverbrauch.
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Ordnungsgeldverfahren abwenden – Jahresabschluss 2023 bis spätestens 31.3.2025 offenlegen
Welche Unternehmen zur Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, ergibt sich aus den handels- und steuerrechtlichen Gesetzen. Bei einem Teil der Unternehmen hängt die Verpflichtung von ihrer Umsatz- und der Gewinnhöhe ab. Insbesondere Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sind unabhängig davon immer auch verpflichtet, ihre Rechnungsunterlagen elektronisch offenzulegen, sie sind entweder zu veröffentlichen oder aber zu hinterlegen.
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Bindungsdauer eines Arbeitnehmers bei Finanzierung einer Fortbildung durch den Arbeitgeber
Eine Freistellung eines Arbeitnehmers von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung in Höhe von 50 Tagen im Zusammenhang mit einer Fortbildungsmaßnahme rechtfertigt nicht die Vereinbarung einer Bindungsdauer von 5 Jahren. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Fortbildungsmaßnahme zusätzlich Studiengebühren in nicht unerheblicher Höhe trägt (hier ca. 14.000 €).
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Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch erfolgt, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder Lagebericht aufgestellt, Handels- oder Geschäftsbriefe empfangen bzw. abgesandt oder der Buchungsbeleg entstanden ist.
Im Einzelnen können nachfolgend aufgezeigte Unterlagen nach dem 31.12.2024 vernichtet werden:
- Aufbewahrungsfrist 8 Jahre (ab 1.1.2025; bis 31.12.2024,
falls 10 Jahre noch nicht abgelaufen sind)*:
- Aufbewahrungsfrist 8 Jahre (ab 1.1.2025; bis 31.12.2024,
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Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter und Sammelposten – mit geplanten Änderungen
Unternehmen nutzen Abschreibungen üblicherweise über mehrere Jahre verteilt. Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden so steuerlich geltend gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bilden eine Ausnahme. Diese dürfen im Jahr der Anschaffung sofort gewinnmindernd abgeschrieben werden. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Sofortabschreibung:GWG, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten 800 € nicht übersteigen, können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abgeschrieben werden. Wird hiervon Gebrauch gemacht, sind GWG oberhalb von 250 € in einem laufenden Verzeichnis zu erfassen, außer, diese Angaben sind aus der Buchführung ersichtlich. Entscheidet sich der Unternehmer für die Sofortabschreibung der GWG unter 800 €, gelten für Wirtschaftsgüter über 800 € die allgemeinen Abschreibungsregelungen.
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Änderung des Durchschnittssatzes und der Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte
Land- und Forstwirte mit einem Gesamtumsatz von bis zu 600.000 € können im Rahmen der Umsatzbesteuerung die Durchschnittsbesteuerung / Vorsteuerpauschale nutzen, eine vereinfachte Umsatzsteuerberechnung.
Auf Waren und Dienstleistungen wird nicht Umsatzsteuer von 7 % bzw. 19 % ausgewiesen abgeführt, sondern auf den Nettoumsatz des Land- und Forstwirtes bislang pauschal 9 % aufgeschlagen. Im Gegenzug darf der Land- und Forstwirt keine Vorsteuer ziehen. Der bürokratische Aufwand ist geringer als bei der Umsatzbesteuerung nach tatsächlichen Umsätzen.
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Änderung des Schwellenwerts für monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen
Unternehmen mit einer jährlichen Umsatzsteuerzahllast über 7.500 € mussten bis 31.12.2024 noch monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Aufgrund einer ab 1.1.2025 geltenden Änderung im Umsatzsteuergesetz durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Unternehmen mit einer Umsatzsteuerzahllast nun bis zu 9.000 € nur noch quartalsweise erforderlich. Betroffene Unternehmer sollten sich hierzu mit ihrem Steuerberater besprechen.
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Gestellung von Mahlzeiten oder Unterkunft durch den Arbeitgeber (voraussichtliche Werte ab 1.1.2025)
Arbeitnehmern, die unentgeltlich oder vergünstigt Mahlzeiten, die ihr Arbeitgeber ihnen anbietet, in Anspruch nehmen, werden diese Mahlzeiten als geldwerter Vorteil im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zugerechnet. Dieser muss entsprechend versteuert werden. Die Sachbezugswerte werden sich im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich erhöhen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informierte zuletzt mit Schreiben vom 7.12.2023 über die ab dem 1.1.2024 geltenden Sachbezugswerte. Zu den Sachbezugswerten ab 1.1.2025 liegt bislang ein Entwurf vor.
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Änderungen bei der E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer ab 1.1.2025
Zum 1.1.2025 tritt die E-Rechnungspflicht für inländische Unternehmen in Kraft. Hierzu wurde bereits mehrfach berichtet.
Nach dem verabschiedeten Wachstumschancengesetz sollten diese Verpflichtungen auch vollumfänglich für Kleinunternehmer gelten. Fest steht, dass auch Kleinunternehmer ab 1.1.2025 in der Lage sein müssen, E-Rechnungen anderer Unternehmen zu empfangen.
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Deutliche Gebührenerhöhung für gerichtliche Registereintragungen geplant
Die Eintragungsgebühren ins Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister sollen aufgrund deutlich gestiegener Sach- und Personalkosten bei den Registergerichten um 50 % erhöht werden.
Angesichts der angespannten Haushaltslage der Bundesländer soll eine weitgehende Refinanzierung des Aufwands der Registergerichte durch die Gebühreneinnahmen erfolgen. So sieht es der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vor. Eine Übersicht der bisherigen und geplanten Gebühren findet sich auf der Homepage des BMJ.
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