Am 17.7.2023 wurde der Referentenentwurf für das Wachstumschancengesetz veröffentlicht. Es soll die allgemeine wirtschaftliche Situation für deutsche Unternehmen verbessern, zu Investitionen anregen, das Steuer-system an zentralen Stellen vereinfachen sowie Steuerschlupflöcher auf-decken und beseitigen. Die wichtigsten Punkte haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:
- Einführung einer neuen Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung H. von 1.000 € (ab VZ 2024).
- Aufwendungen für Geschenke an Nichtarbeitnehmer sollen zukünftig i.H. bis 50 €/Person gewinnmindernd berücksichtigt werden können – (für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2023).