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Juli 2023

Ab dem 1.7.2023 gelten neue Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der allgemeine Beitragssatz wird erhöht. Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 % des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 %. Die Beitragserhöhung betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Der Arbeitgeberanteil steigt dabei von 1,525 % auf 1,7 %. Für kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr wird der zusätzliche Beitragszuschlag von 0,35 % auf 0,60 % erhöht, wodurch sie ab dem 1.7.2023 einen erhöhten Beitragssatz von insgesamt 2,3 % von ihrem Bruttolohn zahlen müssen.

Seit dem 1.1.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft, wonach Betreibende digitaler Plattformen verpflichtet sind, den Finanzbehörden Transaktionen zu melden, die dort abgewickelt werden. Betroffene Plattformen sind neben eBay, Amazon, Kleinanzeigen (ehemals eBay-Kleinanzeigen), Etsy, Booklooker und Mobile.de auch Plattformen wie Airbnb sowie Uber. Plattformen, auf denen kein direktes Rechtsgeschäft abgeschlossen wird, wie Jobbörsen und Vermittlungsportale sind von der Meldepflicht ausgenommen.

Mit Urteil vom 15.11.2022 hat der Bundesfinanzhof (BFH) Stellung genommen zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen. Ein Thema, welches in den letzten Jahren bereits viel diskutiert wurde.

Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Zuschlag von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten. Der BFH erkannte hinsichtlich der Höhe der Säumniszuschläge keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Ob einem Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug zusteht, wenn dieser sein Hausdach reparieren lässt, auf dem sich eine PV-Anlage befindet, hat am 7.12.2022 der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Ein Steuerpflichtiger ließ sich 2009 eine PV-Anlage auf sein privates Hausdach bauen und ordnete die Tätigkeit rechtzeitig und vollständig seinem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zu. Nach einigen Jahren wurde festgestellt, dass die Anlage unsachgemäß montiert wurde, sodass das Dach repariert werden musste. Zivilrechtliche Ansprüche gegen den Monteur waren bereits verjährt. Der Steuerpflichtige machte im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit seinen Vorsteueranspruch geltend. Der BFH sprach sich letztendlich dafür aus.

Bezieht ein Steuerpflichtiger für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen (im Streitfall Beiträge zur gesetzlichen Renten- sowie Arbeitslosenversicherung) zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Berücksichtigung nicht als Sonderausgaben abziehbar. Das Verfassungsrecht verpflichtet den Gesetzgeber auch dann nicht, hiervon eine Ausnahme zu machen, wenn im Tätigkeitsstaat keine steuerliche Entlastung für die Aufwendungen gewährt wird.

Der Bundesfinanzhof (BFH) erließ ein Urteil über die Bildung einer Pensionsrückstellung bei einer vorliegenden Pensionszusage unter Vorbehalt. In dem entschiedenen Fall betraf die Pensionsverpflichtung Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung.

Ein Arbeitgeber gewährte seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge. Entsprechende Pensionsrückstellungen wurden gebildet und Einzelheiten wurden in einer Betriebsvereinbarung geregelt. In dieser befand sich ein Vorbehalt, dass der Arbeitgeber die Transformationstabelle, aus der sich die Höhe der Versorgungsleistungen ergeben, auch einseitig nach freiem Ermessen ändern oder einsetzen darf. Aufgrund dieses Vorbehalts wurden die Pensionsrückstellungen nicht vom Finanzamt anerkannt. Dem stimmte auch der BFH anschließend zu. In diesem Fall ist von einem steuerschädlichen Vorbehalt auszugehen. Das muss aber nicht immer so sein.

Die Finanzverwaltung hat aufgrund der gestiegenen Preise die Betriebsausgabenpauschale für bestimmte nebenberufliche Einkünfte erhöht und mittels Schreiben vom 6.4.2023 veröffentlicht. Die neuen Werte können erstmalig ab dem Veranlagungszeitraum 2023 angewendet werden.

Die Steuerpflichtigen, die entsprechende Einkünfte erzielen, sind jedoch nicht an die Verwendung der Pauschalen gebunden, sondern können alternativ auch ihre tatsächlichen Ausgaben geltend machen.

Das Widerrufsrecht soll den Verbraucher in der besonderen Situation eines Vertragsabschlusses außerhalb von Geschäftsräumen schützen. In diesem Kontext steht der Verbraucher nämlich möglicherweise psychisch stärker unter Druck oder ist einem Überraschungsmoment ausgesetzt. Daher ist die Information über das Widerrufsrecht für den Verbraucher von grundlegender Bedeutung und erlaubt ihm, die Entscheidung, ob er den Vertrag abschließen soll oder nicht, in Kenntnis der Sachlage zu treffen.

In einem vom Bundesgerichtshof am 18.4.2023 entschiedenen Fall buchten Fluggäste über ein Reisebüro mehrere Flugtickets (Gesamtpreis 4.881 €). Sie verfügten über eine bestätigte einheitliche Buchung für Hinflüge von München über Madrid und Bogotá nach Quito sowie für Rückflüge von Quito über Bogotá nach München. Ein Luftfahrtunternehmen annullierte den Hinflug nach Madrid. Die Fluggäste verlangten die vollständige Erstattung der Kosten für die Hin- und Rückflüge. Die Fluggesellschaft leistete jedoch keine Zahlung.

Ein wichtiger Grund zur Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers nach dem GmbHG ist gegeben, wenn der weitere Verbleib des Geschäftsführers in seinem Amt der Gesellschaft und den Gesellschaftern bei Würdigung aller Umstände sowie unter Berücksichtigung der betroffenen Interessen nicht länger zugemutet werden kann.

Dabei kommt es weder beim Geschäftsführer zwingend darauf an, ob dieser pflichtwidrig oder gar schuldhaft gehandelt hat, noch muss die Gesellschaft notwendigerweise einen Schaden erlitten haben. Ausreichend ist vielmehr auch ein tiefgreifendes Zerwürfnis bzw. eine nachhaltige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Beteiligten.

Sind Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken aufgrund einer Virus-Pandemie behördlich verboten, entfällt die Zahlungspflicht für reservierte Hotelzimmer, weil die Unterbringung von Gästen rechtlich unmöglich wird.

Dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2019 hatte ein Busreiseveranstalter in einem Hotel mehrere Zimmer für März und September 2020 gebucht und zahlte dafür im Voraus ca. 8.400 €. Die zuständigen Behörden erließen wegen der Corona-Pandemie ein Verbot für touristische Hotelübernachtungen. Der Reiseveranstalter verlangte daraufhin seine Anzahlung zurück. Die Hotelbetreiberin weigerte sich jedoch.

Der Beweiswert einer AU-Bescheinigung kann grundsätzlich auch dadurch erschüttert werden, dass der Arbeitnehmer sich im Falle des Erhalts einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich nachfolgend – „postwendend“ – krankmeldet bzw. eine AU-Bescheinigung einreicht.

Das gilt insbesondere dann, wenn lückenlos der gesamte Zeitraum der Kündigungsfrist – auch durch mehrere AU-Bescheinigungen – abgedeckt wird.

Von dem Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer für die Dauer einer Überlassung Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers haben („equal pay“), kann ein Tarifvertrag „nach unten“ mit der Folge abweichen, dass der Verleiher dem Leiharbeitnehmer nur die niedrigere tarifliche Vergütung zahlen muss.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat in seinem Urteil v. 21.3.2023 entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn sie bei einem sog. Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt.

Dieser Sachverhalt lag den LSG-Richtern zur Entscheidung vor: Eine Arbeitnehmerin nahm im Mai 2019 als Inlineskaterin gemeinsam mit anderen Mitarbeitenden ihres Unternehmens an einem Firmenlauf teil. Bei dem Firmenlauf handelte es sich um eine von einem Berliner Sportverein organisierte Veranstaltung. Die Frau kam nach dem Start auf der Skaterstrecke auf nassem Untergrund ins Rutschen, stürzte und brach sich das rechte Handgelenk. Die Unfallkasse lehnte es ab, diesen Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Beim Verkauf eines Hauses schließen die Parteien häufig eine Haftung des Verkäufers für Mängel aus. So steht es in den meisten Kaufverträgen. Schließlich hat der Käufer das Objekt meist auch ganz genau angesehen. Nicht ausschließen darf man allerdings nach dem Gesetz solche Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat. Ob ein solches arglistiges Verschweigen vorliegt, wird häufig gerichtlich geklärt.

Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Erbengemeinschaft wieder aufleben oder neu begründet werden kann, wenn alle Erbteile auf einen Miterben übertragen wurden.

Die OLG-Richter entschieden, dass eine Miterbengemeinschaft bei Anteilserwerb durch einen Miterben beendet ist, sodass bei einer Übertragung aller Erbteile auf eine Person die Erbengemeinschaft erlischt. Es steht dann nicht mehr in der Macht der Erben, die Gesamthandsgemeinschaft vertraglich durch Rückübertragung der auseinandergesetzten Gegenstände wieder zu begründen, auch nicht durch Ausübung eines vereinbarten Rechts zum Rücktritt vom Auseinandersetzungsvertrag.

Die Bundesregierung hat Stellung genommen zu der Frage, ob eine PV-Anlage dem neu eingeführten Nullsteuersatz unterliegt, wenn sie in 2022 in Betrieb genommen wurde, der Batteriespeicher aber erst in 2023 installiert wurde.

Bei den einzelnen Geräten einer PV-Anlage liegt eine sog. Sachgesamtheit vor. Diese Sachgesamtheit, welche das Zusammenspiel der einzelnen Komponenten der Anlage umfasst, unterliegt dem neu eingeführten Nullsteuersatz.


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