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Alle Steuerpflichtigen

  • Corona – keine Zahlungspflicht für reservierte Hotelzimmer bei Untersagung von Hotelübernachtungen

    Sind Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken aufgrund einer Virus-Pandemie behördlich verboten, entfällt die Zahlungspflicht für reservierte Hotelzimmer, weil die Unterbringung von Gästen rechtlich unmöglich wird.

    Dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2019 hatte ein Busreiseveranstalter in einem Hotel mehrere Zimmer für März und September 2020 gebucht und zahlte dafür im Voraus ca. 8.400 €. Die zuständigen Behörden erließen wegen der Corona-Pandemie ein Verbot für touristische Hotelübernachtungen. Der Reiseveranstalter verlangte daraufhin seine Anzahlung zurück. Die Hotelbetreiberin weigerte sich jedoch.

  • Flugreise – Annullierung einer Teilstrecke

    In einem vom Bundesgerichtshof am 18.4.2023 entschiedenen Fall buchten Fluggäste über ein Reisebüro mehrere Flugtickets (Gesamtpreis 4.881 €). Sie verfügten über eine bestätigte einheitliche Buchung für Hinflüge von München über Madrid und Bogotá nach Quito sowie für Rückflüge von Quito über Bogotá nach München. Ein Luftfahrtunternehmen annullierte den Hinflug nach Madrid. Die Fluggäste verlangten die vollständige Erstattung der Kosten für die Hin- und Rückflüge. Die Fluggesellschaft leistete jedoch keine Zahlung.

  • Keine Zahlungspflicht bei Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht

    Das Widerrufsrecht soll den Verbraucher in der besonderen Situation eines Vertragsabschlusses außerhalb von Geschäftsräumen schützen. In diesem Kontext steht der Verbraucher nämlich möglicherweise psychisch stärker unter Druck oder ist einem Überraschungsmoment ausgesetzt. Daher ist die Information über das Widerrufsrecht für den Verbraucher von grundlegender Bedeutung und erlaubt ihm, die Entscheidung, ob er den Vertrag abschließen soll oder nicht, in Kenntnis der Sachlage zu treffen.

  • Bildung einer Pensionsrückstellung bei Zusage unter Vorbehalt

    Der Bundesfinanzhof (BFH) erließ ein Urteil über die Bildung einer Pensionsrückstellung bei einer vorliegenden Pensionszusage unter Vorbehalt. In dem entschiedenen Fall betraf die Pensionsverpflichtung Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung.

    Ein Arbeitgeber gewährte seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge. Entsprechende Pensionsrückstellungen wurden gebildet und Einzelheiten wurden in einer Betriebsvereinbarung geregelt. In dieser befand sich ein Vorbehalt, dass der Arbeitgeber die Transformationstabelle, aus der sich die Höhe der Versorgungsleistungen ergeben, auch einseitig nach freiem Ermessen ändern oder einsetzen darf. Aufgrund dieses Vorbehalts wurden die Pensionsrückstellungen nicht vom Finanzamt anerkannt. Dem stimmte auch der BFH anschließend zu. In diesem Fall ist von einem steuerschädlichen Vorbehalt auszugehen. Das muss aber nicht immer so sein.

  • Vorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn aus Drittland

    Bezieht ein Steuerpflichtiger für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen (im Streitfall Beiträge zur gesetzlichen Renten- sowie Arbeitslosenversicherung) zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Berücksichtigung nicht als Sonderausgaben abziehbar. Das Verfassungsrecht verpflichtet den Gesetzgeber auch dann nicht, hiervon eine Ausnahme zu machen, wenn im Tätigkeitsstaat keine steuerliche Entlastung für die Aufwendungen gewährt wird.

  • Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

    Mit Urteil vom 15.11.2022 hat der Bundesfinanzhof (BFH) Stellung genommen zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen. Ein Thema, welches in den letzten Jahren bereits viel diskutiert wurde.

    Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Zuschlag von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten. Der BFH erkannte hinsichtlich der Höhe der Säumniszuschläge keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

  • Besondere Sorgfaltspflicht bei Ausfahrt von einem Parkplatz

    Wer z. B. aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    Nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts v. 14.2.2023 muss derjenige, der vom Parkplatz auf die Straße einfährt, auch dann die o. g. Sorgfaltspflichten beachten, wenn sich auf der bevorrechtigten Straße eine Fußgängerampel befindet, deren Rotlicht den Verkehr sperrt.

  • Beitragsanpassung in der Pflegeversicherung

    Ab dem 1.7.2023 gelten neue Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der allgemeine Beitragssatz wird erhöht. Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 % des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 %. Die Beitragserhöhung betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Der Arbeitgeberanteil steigt dabei von 1,525 % auf 1,7 %. Für kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr wird der zusätzliche Beitragszuschlag von 0,35 % auf 0,60 % erhöht, wodurch sie ab dem 1.7.2023 einen erhöhten Beitragssatz von insgesamt 2,3 % von ihrem Bruttolohn zahlen müssen.

  • Vorsorgebevollmächtigter nicht zur persönlichen Betreuung verpflichtet

    Die Auswahl des Vorsorgebevollmächtigten obliegt allein der Entscheidung des Vollmachtgebers. Ein Bevollmächtigter kann nur dann als ungeeignet angesehen werden, wenn tragfähige Gründe dafür festgestellt werden können, dass er die Vollmacht nicht zu dessen Wohl ausüben kann oder will.

    Ein Vorsorgebevollmächtigter ist zu einem regelmäßigen persönlichen Kontakt zum Vollmachtgeber verpflichtet – schon um die Informationen zu erhalten, die für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlich sind.

  • Erbfall bei Unverheirateten mit gemeinsamer Immobilie

    Immer mehr Paare, sowohl junge als auch ältere, entscheiden sich heutzutage dazu, ohne Trauschein zusammenzuleben und gemeinsam Wohneigentum zu erwerben, bedenken dabei aber häufig nicht, was passiert, wenn einer der Partner stirbt.

    Häufig haben die Partner nicht daran gedacht, für einen solchen Fall Vorkehrungen zu treffen, z. B. in Form eines Testaments. Liegt ein solches nicht vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Wohnung gemeinsam erworben wurde. In diesem Fall erhalten die Erben den Anteil des Verstorbenen, den der überlebende Partner an diese auszahlen muss. Was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.

  • Makler – keine wirksame Vereinbarung von Reservierungsgebühren in AGBs

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20.4.2023 entschieden, dass die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Verpflichtung eines Maklerkunden zur Zahlung einer Reservierungsgebühr unwirksam ist.

    In dem entschiedenen Fall beabsichtigte ein Interessent den Kauf eines von einer Immobilienmaklerin nachgewiesenen Grundstücks mit Einfamilienhaus. Es wurde ein Maklervertrag geschlossen und im Nachgang dazu ein Reservierungsvertrag, mit dem sich die Maklerin verpflichtete, das Grundstück gegen Zahlung einer Reservierungsgebühr bis zu einem festgelegten Datum exklusiv für den Interessenten vorzuhalten. Dieser nahm jedoch vom Kauf Abstand und verlangte die Rückzahlung der Reservierungsgebühr.

  • Begriff der „Ausführungsart“ in Schönheitsreparaturklauseln

    Eine Formularklausel, wonach der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen „Ausführungsart“ abweichen darf, verstößt gegen das Klarheitsgebot, weil der Begriff der „Ausführungsart“ mehrdeutig ist. Er kann sich auf die Grundausstattung, auf die Ausgestaltung im Einzelnen oder auf beides beziehen. Dies gilt auch dann, wenn das Zustimmungserfordernis nur für erhebliche Abweichungen gelten soll. Die teilweise Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel hat zur Folge, dass damit die gesamte Klausel unwirksam ist. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.

  • Anspruch auf Betreuungsplatz

    Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Dieser Anspruch auf frühkindliche Förderung ist keinem Kapazitätsvorbehalt unterworfen. Entsprechend ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, zu gewährleisten, dass ein dem Bedarf in qualitativer und quantitativer Hinsicht gerecht werdendes Angebot an Fördermöglichkeiten in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorgehalten wird.

  • Abfindungskürzung für baldige Rentner erlaubt

    In einem Fall aus der Praxis vereinbarte ein Unternehmen mit dem Betriebsrat aufgrund eines größeren Personalabbaus einen Sozialplan. Dieser sah vor, dass die betroffenen Arbeitnehmer zum Ausgleich des Arbeitsplatzverlustes eine Brutto-Abfindung erhalten. Die Abfindungshöhe berechnete sich aus der Betriebszugehörigkeit und dem Bruttoverdienst. Arbeitnehmer, die allerdings das 62. Lebensjahr vollendet hatten, sollten nach dem Plan nur 25 % der Standardabfindung erhalten.

  • Fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug

    In einem vom Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) am 27.1.2023 entschiedenen Fall hatte sich eine Raumpflegerin zu Beginn ihrer Arbeitszeit ordnungsgemäß beim Betrieb eingestempelt. Kurz darauf verließ sie den Betrieb, um in einem nahegelegenen Lokal einen Kaffee zu trinken, stempelte sich bei der elektronischen Zeit­erfassung aber nicht aus. Der Chef beobachtete dieses und sprach sie später auf ihr Verhalten an. Zunächst leugnete die Frau dies und gab ihr Fehl­verhalten erst zu, als der Chef ihr Beweisfotos auf seinem Handy anbot. Dieser kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos.

  • Kein Verbraucherbauvertrag bei Vergabe einzelner Gewerke

    Ein Verbraucherbauvertrag setzt voraus, dass es sich um einen Vertrag mit einem Verbraucher handelt, durch den der Unternehmer zum Bau eines neuen Gebäudes verpflichtet wird. Bei einem solchen Vertrag muss der Unternehmer dem Verbraucher eine Baubeschreibung zur Verfügung stellen, die mindestens Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse und Schnitte enthält.

    Der Vertrag bedarf zwingend der Schriftform und es gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss, außer der Vertrag wurde notariell beurkundet. Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen, darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nicht übersteigen.

  • Vergütungsansprüche nach Verlegung eines Hochzeitstermins aufgrund der Corona-Pandemie

    Mittlerweile ist die Corona-Pandemie überstanden und nun haben sich die Gerichte u. a. mit Vergütungsansprüchen auseinanderzusetzen, die z. B. bei Absagen von Veranstaltungen evtl. entstanden sind.

    In einem vom Bundesgerichtshof am 27.4.2023 entschiedenen Fall plante ein Brautpaar seine kirchliche Hochzeit am 1.8.2020 mit 104 Gästen. Aufgrund von Corona-bedingten Beschränkungen war die Durchführung der geplanten Hochzeit nicht möglich und das Paar plante eine neue Feier für den 31.7.2021. Es informierte den Fotografen per E-Mail vom 15.6.2020, dass sie denselben Fotografen beauftragen wollten, der am 1.8.2020 nicht verfügbar gewesen war.

  • Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind

    Mit Urteil vom 20.10.2022 entschied der Bundesfinanzhof (BFH) über den Anspruch von Kindergeldzahlungen für ein volljähriges behindertes Kind, wenn diesem gleichzeitig ein Unterhaltsanspruch gegen seinen Ehepartner zusteht.

    Eine Steuerpflichtige erhielt für ihre inzwischen volljährige behinderte Tochter Kindergeld ausgezahlt. Die Tochter ist verheiratet und hat ein eigenes Kind. Aufgrund einer Überprüfung der zuständigen Familienkasse wurde festgestellt, dass die Bezüge der Tochter über dem ermittelten Bedarf liegen. Die Kindergeldzahlungen wurden eingestellt. Dagegen wehrte sich die Mutter als Zahlungsempfängerin. Sie bekam vor Gericht zumindest teilweise Recht.

  • Stornokosten entfallen bei absehbaren Rückreiseproblemen

    Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Ein solcher Entschädigungsanspruch entfällt jedoch, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

  • Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten

    Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hatte die Frage zu entscheiden, ob eine Bank mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen mit Verbrauchern vereinbaren kann, dass ihr für die Guthabenverwahrung auf dem Girokonto von Verbrauchern Entgelte zustehen.


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