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Aktuelle Themen für:

Alle Steuerpflichtigen

  • Keine Einigung der Eltern über die Belange des Kindes nach der Trennung

    In Gerichtsverfahren sind nach der Trennung der Eltern neben der Frage, wo ein Kind leben soll, vielfach auch Meinungsverschiedenheiten über den Schulbesuch, gesundheitliche oder vermögensrechtliche Belange zu klären.
  • Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2022

    Ein erster Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2022, welches dann ab 1.1.2023 Anwendung finden würde, liegt vor. In diesem werden Anpassungen an aktuelle Urteile und geltendes EU-Recht vorgenommen, aber auch sonstige Neuerungen finden Berücksichtigung. Sollte der Entwurf so umgesetzt werden, könnten bei einigen Steuerpflichtigen Vorbereitungen notwendig oder hilfreich sein.
  • Nachträgliche Geltendmachung des Wahlrechts beim Sonderausgabenabzug

    Bei gesetzlich versicherten Steuerpflichtigen übermittelt die zuständige Krankenkasse in den meisten Fällen die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung des Veranlagungsjahres an das Finanzamt. Dieses ist an die elektronischen Daten gebunden und übernimmt sie ohne Zutun des Steuerpflichtigen in die Einkommensteuerfestsetzung.
  • Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims

    Bei der Berechnung der Erbschafsteuer können Erwerbe teilweise steuerfrei behandelt werden. Der bekannteste Fall dürfte dabei der Erwerb des selbstgenutzten Familienheims sein. Der Erwerb einer im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen Immobilie von Todes wegen kann steuerfrei sein. Voraussetzung ist, dass der Erblasser bis zum Erbfall die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (eine Verhinderung der Selbstnutzung aus zwingenden Gründen kann unschädlich sein) und der Erwerber die Wohnung unverzüglich (auch hier können zwingende Gründe einer späteren Nutzung unschädlich sein) nach dem Erbanfall ebenfalls zu eigenen Wohnzwecken nutzt.
  • Kosten für Müllabfuhr und Abwasserentsorgung sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen

    Mit Urteil vom 24.2.2022 entschied das Finanzgericht Münster (FG), dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ fallen.
    Im entschiedenen Fall machte eine Steuerpflichtige in ihren Einkommensteuererklärungen von der Gemeinde erhobene Abgaben für die Restmüll- und die Komposttonne sowie für die Schmutzwasserentsorgung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Das Finanzamt gewährte die Steuerermäßigung nicht.
  • Kein Entschädigungsanspruch bei Verfahrensverlängerung durch Corona

    Die Corona-Pandemie hat in vielen Bereichen durch Personalausfälle und unvorhersehbare Mehrarbeit für deutlich verlängerte Warte- bzw. Bearbeitungszeiten gesorgt. Nun wird durch neue Urteile in der nächsten Zeit entschieden, inwiefern es den Bürgern zusteht, coronabedingte Entschädigungsansprüche geltend zu machen.
  • Bezahlte Produktrezensionen auf Verkaufsplattformen

    Fließen in das Gesamtbewertungsergebnis für Produkte, die auf einer Verkaufsplattform angeboten werden, auch Rezensionen ein, für die an den Rezensenten ein – wenn auch geringes – Entgelt gezahlt wird, liegt unlautere getarnte Werbung vor, sofern die Berücksichtigung dieser bezahlten Rezensionen nicht kenntlich gemacht wird. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. in ihrem Urteil v. 9.6.2022.
  • Überprüfungspflicht von Hotel-Bewertungen durch Reiseportal

    Bei einem Bewertungsportal (hier: Hotelbewertungsportal) reicht die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen. Zu weiteren Darlegungen, insbesondere einer näheren Begründung seiner Behauptung des fehlenden Gästekontakts, ist der Bewertete gegenüber dem Bewertungsportal grundsätzlich nicht verpflichtet.
  • Unlauterer Wettbewerb bei Werbung auf Instagram

    Ein ohne finanzielle Gegenleistung erfolgter Beitrag eines Influencers auf Instagram ist als Werbung zu kennzeichnen, wenn er kostenlos überlassene E-Books anpreist und jeweils mit sog. Tap-Tags zu den Unternehmen der Bücher verlinkt. Aufgrund der Vermischung von privaten und kommerziellen Darstellungen ist es für den Durchschnittsverbraucher ohne diese Kennzeichnung nicht erkennbar, ob es sich um Werbung handelt.
  • Rücktritt von Pauschalreise wegen COVID-19

    Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Ein Entschädigungsanspruch besteht allerdings nicht, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
  • Vergütung bei Betretungsverbot trotz negativem Corona-Test

    Ein Unternehmen erstellte zum Infektionsschutz ein Hygienekonzept, das für Arbeitnehmer, die aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet zurückkehren, eine 14-tägige Quarantäne mit Betretungsverbot des Betriebs ohne Entgeltanspruch anordnete. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaß-nahmenverordnung des Landes Berlin vom 16.6.2020 sah nach Einreise aus einem Risikogebiet grundsätzlich eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 14 Tagen vor. Diese sollte jedoch nicht für Personen gelten, die über ein ärztliches Attest nebst aktuellem Laborbefund verfügen, der ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests ausweist, der höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, und die keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen.
  • Reflexionen einer Photovoltaikanlage

    In einem vom Oberlandesgericht Braunschweig entschiedenen Fall waren auf einem Hausdach in Richtung des Wohnhauses des Nachbarn Paneele einer Photovoltaikanlage montiert. Der Nachbar gab an, dass er durch die Reflexion der Sonneneinstrahlung auf die Paneele in Teilen seines Hauses in unzumutbarer Weise geblendet würde. Damit wären die technischen Normen und Regelwerke, die vorgeben würden, wie Lichtemissionen/-immissionen zu bewerten sind, überschritten.
  • Duldung und Ankündigung von Baumaßnahmen am Mietobjekt

    Wer Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, hat gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern zu dulden:
  • Verwirkung des Courtageanspruchs eines Maklers

    In einem Verfahren wegen Maklercourtage hatte sich das Oberlandesgericht Hamm (OLG) unter anderem mit der Verwirkung des Zahlungsanspruchs des Maklers zu beschäftigen. Werden wichtige, dem Makler bekannte Informationen zurückgehalten, kann der Zahlungsanspruch des Maklers entfallen. Weiß der Makler von der „Vermüllung“ einer Mietwohnung, muss er hierüber informieren.
  • Haftung bei Unfall beim Überholen einer Kolonne

    Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Motorradfahrer eine Fahrzeugkolonne von 9– 10 Fahrzeugen überholte, an deren Spitze ein Lkw fuhr. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit einem aus der Kolonne nach links abbiegenden Pkws. Der Motorradfahrer erlitt erhebliche Verletzungen und dauerhafte Gesundheitsschäden.
  • Unternehmereigenschaft beim Internethandel (hier: ebay)

    Nach den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes ist ein Steuerpflichtiger Unternehmer, wenn er eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinne zu erzielen, fehlt.
  • Beitragsbemessungsgrenzen, Sachbezugswerte und Künstlersozialabgabe für 2023

    Mit den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden die für das Versicherungsrecht sowie für das Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Grenzen bestimmt. Für das Jahr 2023 gelten folgende Rechengrößen:
  • Geplante Änderungen durch das Jahressteuergesetz

    Für 2023 sind durch das Jahressteuergesetz 2022 erhebliche Änderungen geplant. Bei Redaktionsschluss lag die endgültige Fassung allerdings noch nicht vor. Inwiefern und wann Bundestag und Bundesrat noch zustimmen ist noch nicht abzusehen, es ist aber davon auszugehen, dass ab 2023 mit vielen Änderungen zu rechnen ist.
    Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungsentwürfe stichpunktartig aufgezeichnet, bzgl. der Änderungen im Bewertungsrecht und bei der Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen wird auf die Oktoberausgabe verwiesen:
  • Verlängerung der Frist der Grundsteuererklärungen

    Die Berechnung der Grundsteuer errechnet sich seit Jahren anhand veralteter Werte. Deswegen sollen ab 2025 neue Berechnungsgrundlagen gelten. Für diese werden aber die aktuellen Grundstückswerte benötigt, sodass alle Grundstückseigentümer in Deutschland eine Grundsteuererklärung einreichen müssen.
    Die ursprünglich angesetzte Frist dazu lief vom 1.7. bis zum 31.10.2022. Da es nicht gelingen wird, dass alle Erklärungen innerhalb der Frist eingehen, haben sich Bund und Länder kurz vor Ablauf der Frist geeinigt, dass die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen bundesweit einmalig bis zum 31.1.2023 verlängert wird.
  • Inflationsausgleichsprämie

    Die sog. Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets. Durch die Einführung haben Arbeitgeber seit dem 26.10.2022 die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn weitere Zahlungen bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 € zukommen zu lassen. Dieser Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Begünstigungszeitraum läuft noch bis zum 31.12.2024. Dabei wird es den Arbeitgebern überlassen werden, zu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Prämie zahlen, eine Zahlungsverpflichtung gibt es nicht.

     


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