Gewerbetreibende
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Ordnungsgeldverfahren abwenden – Jahresabschluss 2023 bis spätestens 31.3.2025 offenlegen
Welche Unternehmen zur Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, ergibt sich aus den handels- und steuerrechtlichen Gesetzen. Bei einem Teil der Unternehmen hängt die Verpflichtung von ihrer Umsatz- und der Gewinnhöhe ab. Insbesondere Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sind unabhängig davon immer auch verpflichtet, ihre Rechnungsunterlagen elektronisch offenzulegen, sie sind entweder zu veröffentlichen oder aber zu hinterlegen.
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Handelsgeschäft – Mängel sind unverzüglich zu rügen
Kommt es zwischen zwei Parteien zu einem Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesem dem Verkäufer umgehend anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
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Bindungsdauer eines Arbeitnehmers bei Finanzierung einer Fortbildung durch den Arbeitgeber
Eine Freistellung eines Arbeitnehmers von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung in Höhe von 50 Tagen im Zusammenhang mit einer Fortbildungsmaßnahme rechtfertigt nicht die Vereinbarung einer Bindungsdauer von 5 Jahren. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Fortbildungsmaßnahme zusätzlich Studiengebühren in nicht unerheblicher Höhe trägt (hier ca. 14.000 €).
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Kleinunternehmerumsatzgrenzen ab 1.1.2025 erstmals Nettoumsätze
Wie bereits in der Januar-Ausgabe 2025 behandelt, ergeben sich für Kleinunternehmer ab 1.1.2025 erhebliche Änderungen u.a. bei den Umsatzgrenzen (vgl. Artikel Nr. 3, Januar-Ausgabe 2025).
Bislang wurden kleinunternehmerische Umsätze und Schwellenwerte auf die Bruttoumsätze (mit rechnerischer Umsatzsteuer) berechnet, ab 1.1.2025 sind erstmals die Netto-umsätze ausschlaggebend. Dies liegt darin begründet, dass die Umsätze lt. Gesetz nunmehr steuerfrei sind und nicht lediglich auf die Steuererhebung verzichtet wird.
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Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch erfolgt, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder Lagebericht aufgestellt, Handels- oder Geschäftsbriefe empfangen bzw. abgesandt oder der Buchungsbeleg entstanden ist.
Im Einzelnen können nachfolgend aufgezeigte Unterlagen nach dem 31.12.2024 vernichtet werden:
- Aufbewahrungsfrist 8 Jahre (ab 1.1.2025; bis 31.12.2024,
falls 10 Jahre noch nicht abgelaufen sind)*:
- Aufbewahrungsfrist 8 Jahre (ab 1.1.2025; bis 31.12.2024,
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Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter und Sammelposten – mit geplanten Änderungen
Unternehmen nutzen Abschreibungen üblicherweise über mehrere Jahre verteilt. Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden so steuerlich geltend gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bilden eine Ausnahme. Diese dürfen im Jahr der Anschaffung sofort gewinnmindernd abgeschrieben werden. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Sofortabschreibung:GWG, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten 800 € nicht übersteigen, können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abgeschrieben werden. Wird hiervon Gebrauch gemacht, sind GWG oberhalb von 250 € in einem laufenden Verzeichnis zu erfassen, außer, diese Angaben sind aus der Buchführung ersichtlich. Entscheidet sich der Unternehmer für die Sofortabschreibung der GWG unter 800 €, gelten für Wirtschaftsgüter über 800 € die allgemeinen Abschreibungsregelungen.
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Änderung des Durchschnittssatzes und der Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte
Land- und Forstwirte mit einem Gesamtumsatz von bis zu 600.000 € können im Rahmen der Umsatzbesteuerung die Durchschnittsbesteuerung / Vorsteuerpauschale nutzen, eine vereinfachte Umsatzsteuerberechnung.
Auf Waren und Dienstleistungen wird nicht Umsatzsteuer von 7 % bzw. 19 % ausgewiesen abgeführt, sondern auf den Nettoumsatz des Land- und Forstwirtes bislang pauschal 9 % aufgeschlagen. Im Gegenzug darf der Land- und Forstwirt keine Vorsteuer ziehen. Der bürokratische Aufwand ist geringer als bei der Umsatzbesteuerung nach tatsächlichen Umsätzen.
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Änderung des Schwellenwerts für monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen
Unternehmen mit einer jährlichen Umsatzsteuerzahllast über 7.500 € mussten bis 31.12.2024 noch monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Aufgrund einer ab 1.1.2025 geltenden Änderung im Umsatzsteuergesetz durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Unternehmen mit einer Umsatzsteuerzahllast nun bis zu 9.000 € nur noch quartalsweise erforderlich. Betroffene Unternehmer sollten sich hierzu mit ihrem Steuerberater besprechen.
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Gestellung von Mahlzeiten oder Unterkunft durch den Arbeitgeber (voraussichtliche Werte ab 1.1.2025)
Arbeitnehmern, die unentgeltlich oder vergünstigt Mahlzeiten, die ihr Arbeitgeber ihnen anbietet, in Anspruch nehmen, werden diese Mahlzeiten als geldwerter Vorteil im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zugerechnet. Dieser muss entsprechend versteuert werden. Die Sachbezugswerte werden sich im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich erhöhen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informierte zuletzt mit Schreiben vom 7.12.2023 über die ab dem 1.1.2024 geltenden Sachbezugswerte. Zu den Sachbezugswerten ab 1.1.2025 liegt bislang ein Entwurf vor.
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Änderungen bei der E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer ab 1.1.2025
Zum 1.1.2025 tritt die E-Rechnungspflicht für inländische Unternehmen in Kraft. Hierzu wurde bereits mehrfach berichtet.
Nach dem verabschiedeten Wachstumschancengesetz sollten diese Verpflichtungen auch vollumfänglich für Kleinunternehmer gelten. Fest steht, dass auch Kleinunternehmer ab 1.1.2025 in der Lage sein müssen, E-Rechnungen anderer Unternehmen zu empfangen.
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Deutliche Gebührenerhöhung für gerichtliche Registereintragungen geplant
Die Eintragungsgebühren ins Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister sollen aufgrund deutlich gestiegener Sach- und Personalkosten bei den Registergerichten um 50 % erhöht werden.
Angesichts der angespannten Haushaltslage der Bundesländer soll eine weitgehende Refinanzierung des Aufwands der Registergerichte durch die Gebühreneinnahmen erfolgen. So sieht es der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vor. Eine Übersicht der bisherigen und geplanten Gebühren findet sich auf der Homepage des BMJ.
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Corona-Hilfen für Selbstständige sind beitragspflichtiges Einkommen freiwillig gesetzlich Krankenversicherter
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) hat in 2. Instanz entschieden, dass die an Unternehmen und Selbstständige im Frühjahr 2020 ausgezahlte „Soforthilfe Corona“ sozialversicherungsrechtlich dem Beitragsrecht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterfällt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Der Zuschuss erhöht den Gewinn des Selbstständigen und ist im Rahmen der Einkommenbesteuerung zu berücksichtigen. Dadurch erhöht der Zuschuss bei freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten den Beitrag.
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Meldepflicht elektronischer Kassen- und anderer Grundaufzeichnungssysteme ab 1.1.2025
Das Bundesministerium der Finanzen hat in mehreren Schreiben nun die Aufnahme der Meldepflicht für elektronische Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ab dem 1.1.2025 mitgeteilt. Die Meldung und Übermittlung erfolgt für jede Betriebsstätte getrennt innerhalb eines Monats nach Anschaffung, Leasingbeginn bzw. -ende oder Außerbetriebnahme mit amtlich vorgeschriebenem Datensatz über ELSTER mit folgenden Angaben:
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Corona-Wirtschaftshilfen: Letzte Frist für Schlussabrechnung endet am 30.9.2024
Mit den Corona-Wirtschaftshilfen, z.B. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, wurden in der Zeit von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständige aus staatlichen Bundesmitteln unterstützt, sofern sie einen erheblichen Umsatzrückgang zu verzeichnen hatten.
Um in der Pandemiezeit Unternehmen schnell zu helfen und deren Existenz zu sichern, sollte eine möglichst schnelle Auszahlung der Mittel erfolgen. Die Bewilligung und Auszahlung der Gelder erfolgte daher zumeist vorläufig auf Prognosebasis. Es war vorgesehen, nachträglich einen Abgleich der Prognosezahlen mit der tatsächlichen Umsatzentwicklung sowie den angefallenen Fixkosten vorzunehmen. Dieser Abgleich erfolgt durch die Einreichung einer sog. Schlussabrechnung. Sowohl die Antragstellung als auch die Schlussabrechnung erfolgt(e) über einen „prüfenden Dritten“, in der Regel ist dies der Steuerberater.
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Fremdgeschäftsführer in GmbH der Ehefrau ist sozialversicherungspflichtig
Der Geschäftsführer einer GmbH kann seine Tätigkeit nur dann selbstständig ausüben, wenn er am Gesellschaftskapital beteiligt ist (sog. Gesellschafter-Geschäftsführer), während bei einem Fremdgeschäftsführer eine selbstständige Tätigkeit grundsätzlich ausscheidet.
Selbst ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist aber nicht per se kraft seiner Kapitalbeteiligung selbstständig tätig, sondern muss, um nicht als abhängig beschäftigt angesehen zu werden, über seine Gesellschafterstellung hinaus die Rechtsmacht besitzen, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft bestimmen zu können.
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GmbH-Geschäftsführer haftet für eigenmächtige Gehaltserhöhung
Mit Wirkung zum 1.4.2000 wurde in einem Unternehmen ein Geschäftsführer eingestellt und vertraglich ein Jahresgehalt von 60.000 DM sowie eine jährliche Tantieme von mindestens 12.000 DM vereinbart. Im November 2015 wies der Geschäftsführer eine Mitarbeiterin an, ihm eine Einmalzahlung in Höhe von 30.000 € mit dem Gehalt für November Mitte Dezember 2015 abzurechnen und auszuzahlen.
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Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Der Gesetzgeber hatte befristet bis zum Veranlagungszeitraum 2022 eine Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft verabschiedet. Die Verlängerung der Tarifermäßigung, welche rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2023 befristet bis zum Veranlagungszeitraum 2028 gelten soll, hat der Bundestag am 5.7.2024 beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen, was bei Redaktionsschluss noch nicht der Fall war.
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Leasing-Sonderzahlung als Betriebsausgabe
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich mit der Frage zu befassen, wie Leasingzahlungen, insbesondere Leasing-Sonderzahlungen, aufzuteilen sind, wenn ein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt wird. Konkret ging es um die Frage, ob Leasing-Sonderzahlungen, durch welche die laufenden Leasingraten gesenkt werden können bzw. konnten, zeitanteilig auf die Monate aufzuteilen sind oder bei einer Einnahmeüberschussrechnung vollständig im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen sind.
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Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen - Zeitpunkt und Dokumentation der Entscheidung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich mit Schreiben vom 17.5.2024 als Folge mehrerer Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (BFH) aus dem Jahr 2022 sowie einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2021 zur Zuordnung von Gegenständen zum Betriebs- oder Privatvermögen im Rahmen des Vorsteuerabzugs geäußert sowie zu den Fragen der Fristgebundenheit entsprechender Mitteilungen an die Finanzverwaltung und Dokumentation derselben.
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Außerordentliches Kündigungsrecht – Veränderung der Mieterstruktur durch Teilumbau in Bürofläche
Das Kammergericht Berlin hatte die Frage zu klären, ob der Mieter von Ladenräumen im Erdgeschoss eines Einkaufszentrums ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund hat, wenn der Vermieter abweichend von der ursprünglichen Konzeption ca. 80 % der Einzelhandelsflächen im Obergeschoss in Büros umbaut.
Im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter trägt grundsätzlich der Mieter das Verwendungsrisiko bezüglich der Mietsache. Dazu gehört bei der gewerblichen Miete vor allem die Chance, mit dem Mietobjekt Gewinne erzielen zu können. Erfüllt sich die Gewinnerwartung des Mieters nicht, so verwirklicht sich damit ein typisches Risiko des gewerblichen Mieters, das dieser nicht nachträglich auf den Vermieter verlagern kann.
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