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Juli 2026

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 15.1.2026 entschieden, dass ein Anspruch auf deutsches Differenzkindergeld nicht besteht, wenn die Familie in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebt, dort Familienleistungen erhält und der deutsche Kindergeldanspruch allein wegen inländischer Vermietungseinkünfte des Elternteils existiert und sich hieraus die unbeschränkte Steuerpflicht ergibt.

In den EU-Mitgliedstaaten wird im Rahmen einer Zollreform zum 1.7.2026 die Zollfreigrenze auch für sog. Kleinsendungen bei einem Warenwert bis zu 150 € für Sendungen aus Drittländern in die EU abgeschafft. Es wird vorübergehend eine Pauschalabgabe von 3 € je tariflicher Warengruppe pro Sendung eingeführt. Die Übergangsregelung ist zeitlich bis zum 30.6.2028 befristet. Ab 1.7.2028 wird die Nutzung einer EU-Zolldatenplattform eingeführt. Die Pauschale wird dann differenzierter berechnet.

Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach der Übergabe der Ware ein Mangel, wird grundsätzlich vermutet, dass dieser bereits bei der Übergabe vorhanden war. In diesem Fall muss nicht der Käufer beweisen, dass die Ware von Anfang an mangelhaft war. Vielmehr ist es Sache des Verkäufers nachzuweisen, dass der Mangel erst später entstanden ist. Die Vermutung gilt nur dann nicht, wenn sie aufgrund der Art der Ware oder des konkreten Mangels offensichtlich nicht passt.

Mit den sommerlichen Temperaturen rückt auch das Thema „Hitze am Arbeitsplatz“ verstärkt in den Fokus. Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.5) sollte die Lufttemperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich 26 °C nicht überschreiten. Wird dieser Wert aufgrund starker Sonneneinstrahlung überschritten, sind geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Aufheizung zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere wirksame Beschattungseinrichtungen wie außenliegende Jalousien oder vergleichbare Sonnenschutzsysteme.

Der Urlaub dient der Erholung. Umso ärgerlicher ist es, wenn man während der freien Tage oder bereits kurz vor Urlaubsbeginn erkrankt. Doch welche Auswirkungen hat eine Arbeitsunfähigkeit auf den Urlaubsanspruch? Und darf man trotz Krankschreibung verreisen? Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen nicht allgemein verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Damit hat der BGH der langjährigen gerichtlichen Praxis, Beschlüsse über Erhaltungsmaßnahmen allein wegen fehlender Vergleichsangebote für ungültig zu erklären, eine Absage erteilt. Ob eine entsprechende Beschlussfassung hinsichtlich der vorliegenden Informationen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab; dazu enthält die Entscheidung nähere Vorgaben.

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wurde nach einem Unfall ein Schadensgutachten erstellt. Es bezifferte den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs auf 2.900 € und den Restwert auf 685 €. Der Schaden wurde zunächst teilweise mit 860 € reguliert. Nach Erstellung des Gutachtens erlitt das unreparierte Fahrzeug bei einem weiteren Verkehrsunfall zusätzliche Schäden. Ein weiteres Gutachten ermittelte daraufhin nur noch einen Wiederbeschaffungswert von 2.100 €. Für den zweiten Unfall wurden 1.900 € von dessen Haftpflichtversicherer gezahlt. Zudem wurde das Fahrzeug für 200 € an einen Restwertkäufer veräußert.


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