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Erhöhung der Mindestvergütung für Auszubildende

Für Auszubildende, die außerhalb der Tarifbindung liegen, gilt eine Mindestvergütung. Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz wurde nun fortgeschrieben. Hier eine Übersicht der Mindestvergütungen von 2022 bis 2026 vom 1.1. bis 31.12. des jeweiligen Jahres:

Ausbildungsbeginn

1. Ausbildungsjahr

2. Ausbildungsjahr

3. Ausbildungsjahr

4. Ausbildungsjahr

2026

724,00 €

854,00 €

977,00 €

1.014,00 €

2025

682,00 €

805,00 €

921,00 €

955,00 €

2024

649,00 €

766,00 €

876,00 €

909,00 €

2023

620,00 €

731,60 €

837,00 €

868,00 €

2022

585,00 €

690,30 €

789,75 €

819,00 €


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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